Lkw-Führerschein
Kleinere oder schwere Lkw, mit oder ohne größeren Anhänger: Finde die passende Klasse für Dein Fahrzeug und Deinen Einsatz.
C1 – Fahrzeuge über 3,5 bis 7,5 Tonnen
Gesetzliche Fahrerlaubnisklasse
Für Fahrzeuge über 3.500 bis 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse mit höchstens acht Fahrgästen zusätzlich zur fahrenden Person; Anhänger bis 750 kg.
18 Jahre.
Voraussetzungen und Grenzen
- Ab 18 Jahren.
- B muss vorhanden sein oder seine Erteilungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein. C1 wird nicht vor B erteilt.
- Bei Neuerteilung höchstens fünf Jahre gültig; die vorgeschriebenen Eignungs- und Sehnachweise sowie die Verlängerung sind einzuplanen.
- Busse der Klassen D1/D sind nicht allein durch C1 abgedeckt.
- Für bestimmte berufliche Beförderungen ist zusätzlich die Qualifikation nach dem BKrFQG erforderlich. Die Fahrerlaubnis allein ersetzt sie nicht; Anwendungsbereich und Ausnahmen sind getrennt zu prüfen.
Offizielle Grundlagen
C1E – Mittlere Fahrzeuge mit Anhänger
Gesetzliche Fahrerlaubnisklasse
Für C1-Zugfahrzeuge mit Anhänger über 750 kg und für B-Zugfahrzeuge mit Anhänger über 3.500 kg; die Kombination darf jeweils höchstens 12.000 kg zulässige Gesamtmasse haben.
18 Jahre.
Voraussetzungen und Grenzen
- Ab 18 Jahren.
- C1 muss vorhanden sein oder seine Erteilungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein. C1E wird nicht vor C1 erteilt.
- Bei Neuerteilung höchstens fünf Jahre gültig; die vorgeschriebenen Eignungs- und Sehnachweise sowie die Verlängerung sind einzuplanen.
- Die 12.000 kg sind die zulässige Gesamtmasse der gesamten Kombination.
- Für bestimmte berufliche Beförderungen ist zusätzlich die Qualifikation nach dem BKrFQG erforderlich. Die Fahrerlaubnis allein ersetzt sie nicht; Anwendungsbereich und Ausnahmen sind getrennt zu prüfen.
Offizielle Grundlagen
C – Schwere Fahrzeuge
Gesetzliche Fahrerlaubnisklasse
Für Fahrzeuge über 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse mit höchstens acht Fahrgästen zusätzlich zur fahrenden Person; Anhänger bis 750 kg.
21 Jahre regulär; ab 18 nur über die gesetzlichen Qualifikations-/Ausbildungswege.
Voraussetzungen und Grenzen
- Regulär ab 21 Jahren. Ab 18 nach der in § 10 FeV bezeichneten Grundqualifikation oder während/nach einer dort genannten Berufsausbildung; beim Ausbildungsweg gelten zunächst Inlands- und Ausbildungsauflagen bis 21 oder bis zum erfolgreichen Ausbildungsabschluss.
- B muss vorhanden sein oder seine Erteilungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein. C wird nicht vor B erteilt.
- Bei Neuerteilung höchstens fünf Jahre gültig; die vorgeschriebenen Eignungs- und Sehnachweise sowie die Verlängerung sind einzuplanen.
- Die beschleunigte Grundqualifikation darf nicht pauschal mit dem C-/CE-Erwerb ab 18 gleichgesetzt werden. Die konkrete frühere Erteilung verlangt weitere Nachweise, insbesondere nach § 10 Absatz 2 FeV.
- Für einen Anhänger über 750 kg ist grundsätzlich CE erforderlich; die Fahrzeuggrenzen und technische Zulässigkeit gelten zusätzlich.
- Für bestimmte berufliche Beförderungen ist zusätzlich die Qualifikation nach dem BKrFQG erforderlich. Die Fahrerlaubnis allein ersetzt sie nicht; Anwendungsbereich und Ausnahmen sind getrennt zu prüfen.
Offizielle Grundlagen
CE – Schwere Fahrzeuge mit Anhänger
Gesetzliche Fahrerlaubnisklasse
Für Zugfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
21 Jahre regulär; ab 18 nur über die gesetzlichen Qualifikations-/Ausbildungswege.
Voraussetzungen und Grenzen
- Regulär ab 21 Jahren. Ab 18 nach der in § 10 FeV bezeichneten Grundqualifikation oder während/nach einer dort genannten Berufsausbildung; beim Ausbildungsweg gelten zunächst Inlands- und Ausbildungsauflagen bis 21 oder bis zum erfolgreichen Ausbildungsabschluss.
- C muss vorhanden sein oder seine Erteilungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein. CE wird nicht vor C erteilt.
- Bei Neuerteilung höchstens fünf Jahre gültig; die vorgeschriebenen Eignungs- und Sehnachweise sowie die Verlängerung sind einzuplanen.
- Die beschleunigte Grundqualifikation darf nicht pauschal mit dem C-/CE-Erwerb ab 18 gleichgesetzt werden. Die konkrete frühere Erteilung verlangt weitere Nachweise, insbesondere nach § 10 Absatz 2 FeV.
- CE bedeutet keine technisch unbegrenzte Gesamtmasse: Zulassung, Gewichte und weitere Betriebsvorschriften gelten weiterhin.
- Für bestimmte berufliche Beförderungen ist zusätzlich die Qualifikation nach dem BKrFQG erforderlich. Die Fahrerlaubnis allein ersetzt sie nicht; Anwendungsbereich und Ausnahmen sind getrennt zu prüfen.
Offizielle Grundlagen
Gut zu wissen
Orientierungsdaten für den lokalen Neubau. Aktuelle Regelungen für neue Erteilungen nach FeV; keine individuelle Erteilungszusage, keine abschließende Prüfung alter Führerscheine und keine aktuellen Kurszusagen.
Die Übersicht erläutert 22 unterschiedliche Klassen, Schlüsselzahlen und Regelungen insgesamt; nicht 22 eigenständige Fahrerlaubnisklassen. Aktuelle Ausbildungsangebote und die Voraussetzungen Deines Einzelfalls werden persönlich bestätigt.