Lkw-Führerschein

Kleinere oder schwere Lkw, mit oder ohne größeren Anhänger: Finde die passende Klasse für Dein Fahrzeug und Deinen Einsatz.

C1 – Fahrzeuge über 3,5 bis 7,5 Tonnen

Gesetzliche Fahrerlaubnisklasse

Für Fahrzeuge über 3.500 bis 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse mit höchstens acht Fahrgästen zusätzlich zur fahrenden Person; Anhänger bis 750 kg.

18 Jahre.

Voraussetzungen und Grenzen

  • Ab 18 Jahren.
  • B muss vorhanden sein oder seine Erteilungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein. C1 wird nicht vor B erteilt.
  • Bei Neuerteilung höchstens fünf Jahre gültig; die vorgeschriebenen Eignungs- und Sehnachweise sowie die Verlängerung sind einzuplanen.
  • Busse der Klassen D1/D sind nicht allein durch C1 abgedeckt.
  • Für bestimmte berufliche Beförderungen ist zusätzlich die Qualifikation nach dem BKrFQG erforderlich. Die Fahrerlaubnis allein ersetzt sie nicht; Anwendungsbereich und Ausnahmen sind getrennt zu prüfen.

Offizielle Grundlagen

C1E – Mittlere Fahrzeuge mit Anhänger

Gesetzliche Fahrerlaubnisklasse

Für C1-Zugfahrzeuge mit Anhänger über 750 kg und für B-Zugfahrzeuge mit Anhänger über 3.500 kg; die Kombination darf jeweils höchstens 12.000 kg zulässige Gesamtmasse haben.

18 Jahre.

Voraussetzungen und Grenzen

  • Ab 18 Jahren.
  • C1 muss vorhanden sein oder seine Erteilungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein. C1E wird nicht vor C1 erteilt.
  • Bei Neuerteilung höchstens fünf Jahre gültig; die vorgeschriebenen Eignungs- und Sehnachweise sowie die Verlängerung sind einzuplanen.
  • Die 12.000 kg sind die zulässige Gesamtmasse der gesamten Kombination.
  • Für bestimmte berufliche Beförderungen ist zusätzlich die Qualifikation nach dem BKrFQG erforderlich. Die Fahrerlaubnis allein ersetzt sie nicht; Anwendungsbereich und Ausnahmen sind getrennt zu prüfen.

Offizielle Grundlagen

C – Schwere Fahrzeuge

Gesetzliche Fahrerlaubnisklasse

Für Fahrzeuge über 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse mit höchstens acht Fahrgästen zusätzlich zur fahrenden Person; Anhänger bis 750 kg.

21 Jahre regulär; ab 18 nur über die gesetzlichen Qualifikations-/Ausbildungswege.

Voraussetzungen und Grenzen

  • Regulär ab 21 Jahren. Ab 18 nach der in § 10 FeV bezeichneten Grundqualifikation oder während/nach einer dort genannten Berufsausbildung; beim Ausbildungsweg gelten zunächst Inlands- und Ausbildungsauflagen bis 21 oder bis zum erfolgreichen Ausbildungsabschluss.
  • B muss vorhanden sein oder seine Erteilungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein. C wird nicht vor B erteilt.
  • Bei Neuerteilung höchstens fünf Jahre gültig; die vorgeschriebenen Eignungs- und Sehnachweise sowie die Verlängerung sind einzuplanen.
  • Die beschleunigte Grundqualifikation darf nicht pauschal mit dem C-/CE-Erwerb ab 18 gleichgesetzt werden. Die konkrete frühere Erteilung verlangt weitere Nachweise, insbesondere nach § 10 Absatz 2 FeV.
  • Für einen Anhänger über 750 kg ist grundsätzlich CE erforderlich; die Fahrzeuggrenzen und technische Zulässigkeit gelten zusätzlich.
  • Für bestimmte berufliche Beförderungen ist zusätzlich die Qualifikation nach dem BKrFQG erforderlich. Die Fahrerlaubnis allein ersetzt sie nicht; Anwendungsbereich und Ausnahmen sind getrennt zu prüfen.

Offizielle Grundlagen

CE – Schwere Fahrzeuge mit Anhänger

Gesetzliche Fahrerlaubnisklasse

Für Zugfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

21 Jahre regulär; ab 18 nur über die gesetzlichen Qualifikations-/Ausbildungswege.

Voraussetzungen und Grenzen

  • Regulär ab 21 Jahren. Ab 18 nach der in § 10 FeV bezeichneten Grundqualifikation oder während/nach einer dort genannten Berufsausbildung; beim Ausbildungsweg gelten zunächst Inlands- und Ausbildungsauflagen bis 21 oder bis zum erfolgreichen Ausbildungsabschluss.
  • C muss vorhanden sein oder seine Erteilungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein. CE wird nicht vor C erteilt.
  • Bei Neuerteilung höchstens fünf Jahre gültig; die vorgeschriebenen Eignungs- und Sehnachweise sowie die Verlängerung sind einzuplanen.
  • Die beschleunigte Grundqualifikation darf nicht pauschal mit dem C-/CE-Erwerb ab 18 gleichgesetzt werden. Die konkrete frühere Erteilung verlangt weitere Nachweise, insbesondere nach § 10 Absatz 2 FeV.
  • CE bedeutet keine technisch unbegrenzte Gesamtmasse: Zulassung, Gewichte und weitere Betriebsvorschriften gelten weiterhin.
  • Für bestimmte berufliche Beförderungen ist zusätzlich die Qualifikation nach dem BKrFQG erforderlich. Die Fahrerlaubnis allein ersetzt sie nicht; Anwendungsbereich und Ausnahmen sind getrennt zu prüfen.

Offizielle Grundlagen

Gut zu wissen

Orientierungsdaten für den lokalen Neubau. Aktuelle Regelungen für neue Erteilungen nach FeV; keine individuelle Erteilungszusage, keine abschließende Prüfung alter Führerscheine und keine aktuellen Kurszusagen.

Die Übersicht erläutert 22 unterschiedliche Klassen, Schlüsselzahlen und Regelungen insgesamt; nicht 22 eigenständige Fahrerlaubnisklassen. Aktuelle Ausbildungsangebote und die Voraussetzungen Deines Einzelfalls werden persönlich bestätigt.