Du hast von der Fahrerlaubnisbehörde die Aufforderung zu einem Aufbauseminar erhalten? Dann kommt es darauf an, den passenden Kurs rechtzeitig zu finden. Hier erfährst Du, wie das reguläre ASF abläuft und was Du für die Teilnahme klären solltest.
Zuerst auf den Bescheid schauen
Im Schreiben der Behörde stehen die angeordnete Seminarart und die Frist. Halte diese Angaben bei Deiner Anfrage bereit. Eine Kursanfrage oder Anmeldung ersetzt die fristgerechte Vorlage der Teilnahmebescheinigung nicht.
Bei bestimmten Alkohol-, Cannabis- oder anderen Drogendelikten ist ein besonderes Aufbauseminar vorgesehen. Das reguläre ASF ist dann nicht die passende Seminarart. Maßgeblich ist die behördliche Anordnung.
So ist das reguläre ASF aufgebaut
- Vier Sitzungen mit jeweils 135 Minuten, verteilt auf zwei bis vier Wochen. An einem Tag findet höchstens eine Sitzung statt.
- In der Regel ein Gruppenseminar mit sechs bis zwölf Teilnehmenden.
- Zwischen der ersten und zweiten Sitzung eine Fahrprobe. Deine reine Fahrzeit beträgt dabei mindestens 30 Minuten.
- Gespräche über Verkehrssituationen, eigene Erfahrungen und Möglichkeiten, künftig sicherer zu handeln.
Für die Teilnahmebescheinigung musst Du an allen Sitzungen und an der Fahrprobe teilnehmen. Wenn Du bereits bei der Planung einen Termin nicht wahrnehmen kannst, sprich das vor der Anmeldung an.
Was bedeutet das für Deine Probezeit?
Bei einem schwerwiegenden Verstoß oder zwei weniger schwerwiegenden Verstößen während der Probezeit ordnet die Behörde unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Aufbauseminar an. Die Probezeit verlängert sich durch die Anordnung um zwei Jahre. Welche Verstöße berücksichtigt werden, hängt von der gesetzlichen Einordnung und den rechtskräftigen Entscheidungen ab.
Wenn es nach dem Seminar erneut zu Verstößen kommt
Ein weiterer schwerwiegender oder zwei weitere weniger schwerwiegende Verstöße nach dem Seminar führen innerhalb der Probezeit unter den gesetzlichen Voraussetzungen zur schriftlichen Verwarnung. Die Behörde empfiehlt eine verkehrspsychologische Beratung innerhalb von zwei Monaten. Werden nach Ablauf dieser Frist innerhalb der Probezeit erneut ein schwerwiegender oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße begangen, ist die Fahrerlaubnis zu entziehen. Andere gesetzliche Entziehungsgründe bleiben möglich.
Dein nächster Schritt
Frag uns mit der Seminarart und der Frist aus Deinem Bescheid nach einem passenden Termin. Vor Deiner Anmeldung brauchst Du den vollständigen Terminplan, den Unterrichtsort und den Gesamtpreis. So kannst Du prüfen, ob Du alle Termine rechtzeitig wahrnehmen kannst.
Aktuelle Durchführung, Preise, Standorte und verfügbare Plätze bestätigen wir auf Anfrage. Über diese Seite kannst Du nicht buchen.