Bus-Führerschein

Personen befördern: Die Zahl der Fahrgäste, die Fahrzeuggröße und der Einsatz bestimmen, welche Klasse Du brauchst.

D1 – Kleinere Busse

Gesetzliche Fahrerlaubnisklasse

Für Busse mit höchstens 16 Fahrgästen zusätzlich zur fahrenden Person und höchstens 8 m Länge; Anhänger bis 750 kg.

21 Jahre regulär; ab 18 nur über die bezeichneten Berufsausbildungswege.

Voraussetzungen und Grenzen

  • Regulär ab 21 Jahren. Ab 18 während oder nach einer in § 10 FeV genannten Berufsausbildung. Bis 21 gilt dabei die Inlandsbeschränkung; die Ausbildungsbindung endet mit 21 oder mit dem Ausbildungsabschluss.
  • B muss vorhanden sein oder seine Erteilungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein. D1 wird nicht vor B erteilt.
  • Bei Neuerteilung höchstens fünf Jahre gültig; die vorgeschriebenen Eignungs- und Sehnachweise sowie die Verlängerung sind einzuplanen.
  • Sitzplatzanzahl und Fahrzeuglänge müssen beide passen.
  • Für den früheren Erwerb sind zusätzliche Eignungsnachweise nach § 10 Absatz 2 FeV vorgesehen.
  • Für bestimmte berufliche Beförderungen ist zusätzlich die Qualifikation nach dem BKrFQG erforderlich. Die Fahrerlaubnis allein ersetzt sie nicht; Anwendungsbereich und Ausnahmen sind getrennt zu prüfen.

Offizielle Grundlagen

D1E – Kleinere Busse mit Anhänger

Gesetzliche Fahrerlaubnisklasse

Für Zugfahrzeuge der Klasse D1 mit einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

21 Jahre regulär; ab 18 nur über die bezeichneten Berufsausbildungswege.

Voraussetzungen und Grenzen

  • Regulär ab 21 Jahren. Ab 18 während oder nach einer in § 10 FeV genannten Berufsausbildung. Bis 21 gilt dabei die Inlandsbeschränkung; die Ausbildungsbindung endet mit 21 oder mit dem Ausbildungsabschluss.
  • D1 muss vorhanden sein oder seine Erteilungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein. D1E wird nicht vor D1 erteilt.
  • Bei Neuerteilung höchstens fünf Jahre gültig; die vorgeschriebenen Eignungs- und Sehnachweise sowie die Verlängerung sind einzuplanen.
  • Der Bus bleibt an die D1-Grenzen von höchstens 16 Fahrgästen zusätzlich zur fahrenden Person und höchstens 8 m Länge gebunden.
  • Für den früheren Erwerb sind zusätzliche Eignungsnachweise nach § 10 Absatz 2 FeV vorgesehen.
  • Für bestimmte berufliche Beförderungen ist zusätzlich die Qualifikation nach dem BKrFQG erforderlich. Die Fahrerlaubnis allein ersetzt sie nicht; Anwendungsbereich und Ausnahmen sind getrennt zu prüfen.

Offizielle Grundlagen

D – Bus

Gesetzliche Fahrerlaubnisklasse

Für Busse mit mehr als acht Fahrgästen zusätzlich zur fahrenden Person; Anhänger bis 750 kg.

24 Jahre regulär; frühere Wege ab 23/21/20/18 haben unterschiedliche Voraussetzungen und Einsatzgrenzen.

Voraussetzungen und Grenzen

  • Regulär ab 24 Jahren.
  • Ab 23 nach beschleunigter Grundqualifikation; ab 21 nach der in § 10 FeV bezeichneten Grundqualifikation. Mit beschleunigter Grundqualifikation ab 21 nur im gesetzlich bezeichneten Linienverkehr bis 50 km; diese Linienbeschränkung endet mit 23.
  • Über die in § 10 FeV bezeichneten Berufsausbildungen ab 20; ab 18 nur im bezeichneten Linienverkehr bis 50 km oder ohne Fahrgäste. Dabei gelten weitere Inlands- und Ausbildungsauflagen sowie Eignungsnachweise.
  • B muss vorhanden sein oder seine Erteilungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein. D wird nicht vor B erteilt.
  • Bei Neuerteilung höchstens fünf Jahre gültig; die vorgeschriebenen Eignungs- und Sehnachweise sowie die Verlängerung sind einzuplanen.
  • Beim Berufsausbildungsweg endet die Inlandsauflage mit 24 oder mit abgeschlossener Ausbildung und vollendetem 21. Lebensjahr; die Ausbildungsbindung endet mit 24 oder dem Ausbildungsabschluss; die zusätzliche Linien-/Leerfahrtenauflage endet mit 20. Frühere Erteilung erfordert die Nachweise nach § 10 Absatz 2 FeV.
  • Mindestalter und zulässiger Einsatz hängen beim früheren Zugang zusammen; deshalb kein pauschales Versprechen „Busführerschein ab 18“.
  • Für bestimmte berufliche Beförderungen ist zusätzlich die Qualifikation nach dem BKrFQG erforderlich. Die Fahrerlaubnis allein ersetzt sie nicht; Anwendungsbereich und Ausnahmen sind getrennt zu prüfen.

Offizielle Grundlagen

DE – Bus mit Anhänger

Gesetzliche Fahrerlaubnisklasse

Für Zugfahrzeuge der Klasse D mit einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

24 Jahre regulär; frühere Wege ab 23/21/20/18 haben unterschiedliche Voraussetzungen und Einsatzgrenzen.

Voraussetzungen und Grenzen

  • Regulär ab 24 Jahren.
  • Ab 23 nach beschleunigter Grundqualifikation; ab 21 nach der in § 10 FeV bezeichneten Grundqualifikation. Mit beschleunigter Grundqualifikation ab 21 nur im gesetzlich bezeichneten Linienverkehr bis 50 km; diese Linienbeschränkung endet mit 23.
  • Über die in § 10 FeV bezeichneten Berufsausbildungen ab 20; ab 18 nur im bezeichneten Linienverkehr bis 50 km oder ohne Fahrgäste. Dabei gelten weitere Inlands- und Ausbildungsauflagen sowie Eignungsnachweise.
  • D muss vorhanden sein oder seine Erteilungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein. DE wird nicht vor D erteilt.
  • Bei Neuerteilung höchstens fünf Jahre gültig; die vorgeschriebenen Eignungs- und Sehnachweise sowie die Verlängerung sind einzuplanen.
  • Beim Berufsausbildungsweg endet die Inlandsauflage mit 24 oder mit abgeschlossener Ausbildung und vollendetem 21. Lebensjahr; die Ausbildungsbindung endet mit 24 oder dem Ausbildungsabschluss; die zusätzliche Linien-/Leerfahrtenauflage endet mit 20. Frühere Erteilung erfordert die Nachweise nach § 10 Absatz 2 FeV.
  • Die Voraussetzungen für den Bus und die technische Zulässigkeit der Kombination sind getrennt zu prüfen.
  • Für bestimmte berufliche Beförderungen ist zusätzlich die Qualifikation nach dem BKrFQG erforderlich. Die Fahrerlaubnis allein ersetzt sie nicht; Anwendungsbereich und Ausnahmen sind getrennt zu prüfen.

Offizielle Grundlagen

Gut zu wissen

Orientierungsdaten für den lokalen Neubau. Aktuelle Regelungen für neue Erteilungen nach FeV; keine individuelle Erteilungszusage, keine abschließende Prüfung alter Führerscheine und keine aktuellen Kurszusagen.

Die Übersicht erläutert 22 unterschiedliche Klassen, Schlüsselzahlen und Regelungen insgesamt; nicht 22 eigenständige Fahrerlaubnisklassen. Aktuelle Ausbildungsangebote und die Voraussetzungen Deines Einzelfalls werden persönlich bestätigt.