Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge
Für land- und forstwirtschaftliche Einsätze gelten eigene Klassen und Grenzen. Hier findest Du die erste Orientierung.
L – Langsamere Zugmaschinen und Arbeitsfahrzeuge
Gesetzliche Fahrerlaubnisklasse
Für land- oder forstwirtschaftlich bestimmte und eingesetzte Zugmaschinen bis 40 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit sowie bestimmte langsamere Arbeitsfahrzeuge.
16 Jahre.
Voraussetzungen und Grenzen
- Ab 16 Jahren; L ist außerdem in Klasse B enthalten.
- Bei den land-/forstwirtschaftlichen Zugmaschinen dürfen Kombinationen mit Anhängern nur mit höchstens 25 km/h geführt werden.
- Daneben umfasst L selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge bis 25 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, jeweils auch mit Anhängern.
- Bei den Zugmaschinen ist der land- oder forstwirtschaftliche Verwendungszweck entscheidend; L ist keine pauschale Berechtigung für beliebige gewerbliche Transporte.
- Die Geschwindigkeit von 40 km/h beim Zugfahrzeug und 25 km/h beim Fahren mit Anhänger nicht vermischen.
- Fahrerlaubnis und zusätzliche betriebliche Qualifizierung, etwa zum Bedienen eines Staplers, sind getrennte Themen.
Offizielle Grundlagen
T – Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge
Gesetzliche Fahrerlaubnisklasse
Für land- oder forstwirtschaftlich bestimmte und eingesetzte Zugmaschinen bis 60 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Futtermischwagen bis 40 km/h, jeweils auch mit Anhängern.
16 Jahre; Zugmaschinen über 40 bis 60 km/h grundsätzlich erst ab 18.
Voraussetzungen und Grenzen
- Ab 16 Jahren.
- Vor dem 18. Geburtstag dürfen Zugmaschinen grundsätzlich höchstens 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit haben.
- Die Zweckbestimmung und der tatsächliche land- oder forstwirtschaftliche Einsatz müssen passen; T schließt AM und L ein.
- Ab 18 erweitert sich die zulässige bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit der Zugmaschinen auf 60 km/h; daraus folgt keine allgemeine Erlaubnis für sämtliche Transportzwecke.
- Die Sonderfälle für Prüfungsrückfahrt und angeordnete Fahrproben ändern die allgemeine Darstellung für unter 18-Jährige nicht.
Offizielle Grundlagen
Gut zu wissen
Orientierungsdaten für den lokalen Neubau. Aktuelle Regelungen für neue Erteilungen nach FeV; keine individuelle Erteilungszusage, keine abschließende Prüfung alter Führerscheine und keine aktuellen Kurszusagen.
Die Übersicht erläutert 22 unterschiedliche Klassen, Schlüsselzahlen und Regelungen insgesamt; nicht 22 eigenständige Fahrerlaubnisklassen. Aktuelle Ausbildungsangebote und die Voraussetzungen Deines Einzelfalls werden persönlich bestätigt.